... die Spitze der Vereinspyramide ...
Unser Vorstand umfasst derzeit die folgenden Ämter:
GFV=Geschäftsführender Vorstand
Der Vorstand bildet das höchste Gremium der Turngemeinde, welches mit der
Erledigung aller Vereinsangelegenheiten beauftragt ist.
In der Satzung der Turngemeinde Camberg wird der Vorstand wie folgt beschrieben:
... (Auszug aus der Satzung)
§ 11 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus:
- dem 1. Vorsitzenden
- bis zu 3 Stellvertretern
- und Vorstandsmitgliedern mit Aufgabengebieten (lt. Geschäftsordnung)
- Die Wahl des Vorstandes erfolgt alle zwei Jahre im Wechsel. Der 1. Vorsitzende und die Hälfte der Vorstandsmitglieder werden im einen Jahr und Stellvertreter und die Hälfte der Vorstandsmitglieder im folgenden Jahr gewählt.
- Vorstand im Sinne von §26 BGB sind der 1.Vorsitzende, die Stellvertreter, das Vorstandsmitglied (Finanzen) und das Vorstandsmitglied (Geschäftsführung) und damit der Vorstand, der die Geschäfte führt. Jeder ist alleine vertretungsberechtigt.
- Die Amtszeit aller Vorstandmitglieder läuft bis zur Neuwahl. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, dann kann der Hauptausschuss auf Vorschlag des Vorstandes ein neues Mitglied kommissarisch berufen.
- Der Vorstand ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig, sofern diese Satzung nicht etwas anderes bestimmt. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
- die Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung
- die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
- die Verfügung über die Vereinsmittel, soweit es eine ordentliche Vereinsverwaltung erfordert
- die Einberufung der Hauptausschusssitzungen.
Zur Erledigung von Sonderaufgaben kann der Vorstand "Ausschüsse" bilden.
Ausscheidende Vorstandsmitglieder haben die in ihrer Verwahrung befindlichen Vereinsgegenstände unverzüglich dem Geschäftsführenden Vorstand zu übergeben.
- Die Rechte und Pflichten der Vorstandsmitglieder sind in der Geschäftsordnung
des Vorstandes geregelt, die vom Vorstand beschlossen wird.
Während der Dauer der Verhinderung des Vereinsvorsitzenden tritt der von ihm
bestimmte Stellvertreter an seine Stelle.
- Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder
anwesend sind. Eine 2. Vorstandssitzung mit gleicher Tagesordnung ist immer
beschlussfähig.
Zivildienstleistende nehmen an den Vorstandssitzungen ohne Stimmrecht teil.
...
Bisher waren 




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