... der Hauptausschuss ... |
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Der Hauptausschuss ist einer der Ausschüsse, die durch den Vorstand für die Erledigung
von Sonderaufgaben gebildet wurden. In der Satzung der Turngemeinde Camberg ist das
Gremium Hauptausschuss wie folgt beschrieben:
... (Auszug aus der Satzung)
§ 10 Hauptausschuss
- Der Hauptausschuss ist ein führendes Organ und wird gebildet vom
- Vorstand
- Fachausschuss
- Abteilungsleiter
- Er ist zuständig für
- die Beschlussfassung über den Jahreshaushalt
- die Verleihung von Ehrenmitgliedschaften und anderen Ehrungen
- die Beratung der laufenden Vereinsangelegenheiten
- Beschlussfassung von Ordnungen (außer Jugendordnung) soweit diese nicht der Mitgliederversammlung obliegen.
- Der Hauptausschuss wird vom Vorstand einberufen und vom Vorsitzenden od. Stellvertreter geleitet. Er tagt mindestens einmal im Geschäftsjahr oder auf Antrag von mindestens 10 Hauptausschussmitgliedern. Die Einladung ergeht schriftlich.
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