31.07.2010 - 02:15 Uhr 
 
 
 
 
 
 

Turngemeinde Camberg 1848 e.V.

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... der Hauptausschuss ...

Der Hauptausschuss ist einer der Ausschüsse, die durch den Vorstand für die Erledigung von Sonderaufgaben gebildet wurden. In der Satzung der Turngemeinde Camberg ist das Gremium Hauptausschuss wie folgt beschrieben:

... (Auszug aus der Satzung)
§ 10 Hauptausschuss

  1. Der Hauptausschuss ist ein führendes Organ und wird gebildet vom
    • Vorstand
    • Fachausschuss
    • Abteilungsleiter
  2. Er ist zuständig für
    • die Beschlussfassung über den Jahreshaushalt
    • die Verleihung von Ehrenmitgliedschaften und anderen Ehrungen
    • die Beratung der laufenden Vereinsangelegenheiten
    • Beschlussfassung von Ordnungen (außer Jugendordnung) soweit diese nicht der Mitgliederversammlung obliegen.
  3. Der Hauptausschuss wird vom Vorstand einberufen und vom Vorsitzenden od. Stellvertreter geleitet. Er tagt mindestens einmal im Geschäftsjahr oder auf Antrag von mindestens 10 Hauptausschussmitgliedern. Die Einladung ergeht schriftlich.

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